Impressum / AGB

Dr. Günsche Consulting GmbH

Golmsdorfer Straße 4

07749 Jena

 

Geschäftsführer: Dr. Daniel Günsche

Amtsgericht Jena -  HRB 522889

UST-ID: DE454352337

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

§ 1

Soweit nicht im Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ‚Dr. Günsche Consulting GmbH‘ (nachfolgend "Dr. Günsche" genannt). Sie gelten für alle Verträge zur Personalvermittlung und zu allen übrigen Personaldienstleistungen. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten als widersprochen und sind ausgeschlossen. 

 

§ 2

Der Auftraggeber erkennt bei Verträgen zur Personalvermittlung die ursächliche Beratungs-, Such- und Vermittlungstätigkeit von Dr. Günsche an.

 

§ 3

Der Vertrag kommt entweder durch ein schriftliches Angebot/Auftrag des einen Vertragspartners sowie einer schriftlichen/per Mail Annahmeerklärung durch den anderen Vertragspartner, der schlüssigen Bezahlung eines/r Honorars/Aufwandpauschale aber auch durch einen beidseitigen Vertrag oder der positiven Rückmeldung zu einem Kandidatenvorschlag durch den Auftraggeber oder einen Rahmenvertrag zustande. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dann Bestandteil dieses Vertrages. Mündliche Erklärungen sind für Dr. Günsche nur bindend, wenn diese schriftlich/per Mail bestätigt werden.

 

§ 4

Daten über zu besetzende Positionen und über Bewerber werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Projektentwicklung erforderlich ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm erteilten Daten und Auskünfte nicht zweckentfremdet zu verwenden oder an Dritte weiterzuleiten. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und tragen für deren Einhaltung Sorge. Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

 

§ 5

Die von Dr. Günsche gemachten Angaben zu einem Bewerber beruhen auf den ihr durch den Bewerber selbst erteilten Informationen bzw. auf Informationen durch Dritte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann Dr. Günsche daher nicht übernehmen.

 

§ 6

Dr. Günsche übernimmt keine Besetzungsgarantie und keine Gewähr dafür, dass der Bewerber die vom Auftraggeber gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt. Eine Gewährleistung für die Arbeit des vermittelten Bewerbers ist ausgeschlossen.

 

§ 7

Im Übrigen richtet sich die Haftung Dr. Günsche nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei fahrlässig verursachten Schäden haftet Dr. Günsche nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Dies gilt nicht für Körperschäden/Todesfälle. Eine Haftung von Dr. Günsche für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.

 

§ 8

Soweit Dr. Günsche aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender Verstöße gegen das AGG von einem Bewerber in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber Dr. Günsche diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen inklusive Rechtsverfolgungskosten frei.

 

§ 9

Hat sich ein durch Dr. Günsche vorgestellter Bewerber bereits zu einem früheren Zeitpunkt oder parallel beim Auftraggeber beworben, so ist der Auftraggeber verpflichtet, Dr. Günsche hierüber innerhalb von 3 Werktagen zu informieren. In diesem Fall erbringt Dr. Günsche keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Bewerbers. Der Auftraggeber kann Dr. Günsche jedoch anweisen, auch bezüglich dieses Bewerbers weiterzuarbeiten. Unterrichtet der Auftraggeber Dr. Günsche nicht innerhalb von 3 Werktagen über die frühere oder parallele Bewerbung des vorgestellten Bewerbers, so haftet er für den Schaden, welcher Dr. Günsche dadurch entstanden ist, dass Dr. Günsche mangels rechtzeitiger Benachrichtigung weiterhin tätig gewesen ist. 

 

§ 10

Ein Vertrag zur Personalvermittlung kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 14-Tagen, frühestens zum Ende des dritten vollen Monats nach Auftragserteilung, von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Als Zeitpunkt der Kündigung gilt der Posteingang bei Dr. Günsche bzw. beim Auftraggeber (Eingangsstempel). Kommt ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und einem von Dr. Günsche vorgeschlagenen Bewerber nach Kündigung des Vertrages zur Personalvermittlung zustande, so wird das Honorar dennoch in voller Höhe fällig. Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Kosten aus allen übrigen vereinbarten und erbrachten Leistungen sind Dr. Günsche ebenfalls ohne Abzug zu erstatten; diese Regelung gilt ausdrücklich auch für Anzeigen, die zwar schon in Auftrag gegeben, aber noch nicht veröffentlich worden sind. 

 

§ 11

Die Kostenbeteiligung für die Direktansprache bzw. Personalsuche beträgt bei Auftragserteilung: 3.500 EUR (Netto) zuzüglich dem vereinbarten Honorar. Dieser Betrag wird bei Auftragserteilung mit der 1. Rate fällig. Weitere Reisekosten o.ä. werden durch Dr. Günsche nicht in Rechnung gestellt.

 

§ 12

Das Honorar für die Beauftragung zur Besetzung einer Position beträgt je Position 30% des vereinbarten Bruttojahreszielgehalt (inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, inkl. variabler Gehaltsanteile und Sachbezüge wie etwa Dienstwagen, die mit dem jeweiligen geldwerten Vorteil berücksichtigt werden). 30% des vereinbarten Honorars werden mit Beauftragung fällig und durch Dr. Günsche in Rechnung gestellt.

 

§ 13

Der Anspruch von Dr. Günsche auf ein Vermittlungshonorar (letzte Rate – 70% des vereinbarten Honorars) wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde, durch Abschluss eines gültigen Arbeitsvertrages zwischen Arbeitgeber und Bewerber begründet. Dabei ist es unerheblich, ob der Bewerber über die im Anforderungsprofil beschriebenen Qualifikationen tatsächlich verfügt. Kündigt eine der beiden Parteien den Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt oder tritt der Bewerber nicht an, so bleibt der Anspruch von Dr. Günsche auf das Honorar sowie auf Erstattung der Kosten aus allen übrigen vereinbarten und erbrachten Leistungen dennoch bestehen. 

 

§ 14

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem von Dr. Günsche vorgeschlagenen und/oder beurteilten Bewerber innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsunterzeichnung von Dr. Günsche schriftlich anzuzeigen (Kopie des Arbeitsvertrages). 

 

§ 15

Wird der Arbeitsvertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er mit einem anderen durch Dr. Günsche vorgeschlagenen und/oder beurteilten Bewerber zustande oder wird ein Bewerber für einen von der Stellenbeschreibung abweichenden Arbeitsplatz vorgesehen, so berührt dies den Honoraranspruch von Dr. Günsche nicht. 

 

§ 16

Die mit dem Mandanten getroffen/geltenden Vereinbarungen gelten auch für den Fall, dass der Kandidat nicht direkt bei dem Mandanten, sondern bei einem mit ihm verbundenen Unternehmen (o.ä.) angestellt wird bzw. wird ein Kandidat innerhalb von 24 Monaten nach Präsentation durch die Auftragnehmerin von dem Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen eingestellt bzw. ein Vertrag entsprechend dieser AGB‘s geschlossen, so hat der Auftraggeber die Auftragnehmerin unverzüglich darüber zu informieren, unabhängig davon, für welche Position der Kandidat eingestellt wird. In diesem Fall wird das Honorar fällig.

 

§ 17

Wir beanspruchen für durch uns präsentierte Kandidaten Exklusivität über einen Zeitraum von zwei Jahren. Sollte es zu einer Einstellung eines von Dr. Günsche vorgestellten Kandidaten durch den Auftraggeber innerhalb dieses Zeitraums, ab Datum der ersten Vorstellung bzw. Präsentation des Kandidaten beim Auftraggeber kommen, wird ebenfalls eine Vermittlungsvergütung gemäß dieser Vereinbarung fällig. 

 

§ 18

Sollten im Ergebnis unserer Suchbemühungen weitere Kandidaten für andere Positionen von Ihnen eingestellt werden, so berechnen wir je Position ein zusätzliches Honorar in Höhe von 50% des Honorars eines entsprechenden Suchauftrages, zuzüglich direkter Nebenkosten.

 

§ 19

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Durchführung von Telefoninterviews bzw. persönlichen Vorstellungsgesprächen mit den Bewerbern innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bewerberprofilen zu ermöglichen und spätestens 30 Tage nach Erhalt der Unterlagen eine finale Entscheidung zu treffen.

 

§ 20

Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmerin alle zur Personalsuche erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, die Auftragnehmerin über bereits erfolgte oder geplante Rekrutierungsmaßnahmen des Auftraggebers zu informieren.

 

§ 21

Der Rechungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen, wobei es auf den Zahlungseingang bei Dr. Günsche ankommt. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug.

 

§ 22

Bewerber und andere bei Vorstellungsgesprächen präsentierte Personen sind nicht berechtigt, Honorar oder Geldleistungen entgegenzunehmen, die Dr. Günsche durch die Auftragsabwicklung zustehen. 

 

§ 23

Kosten, die den Bewerbern im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen bei Dr. Günsche oder beim Auftraggeber entstehen, sind auf Verlangen des Bewerbers vom Auftraggeber nach den gesetzlichen Regelungen zu erstatten. 

 

§ 24

Dr. Günsche erbringt, soweit nicht anders vereinbart, seine Leistungen in Exklusivität für den Auftraggeber, d.h. der Auftraggeber verpflichtet sich, keine weiteren Personalvermittler für dieselbe Position mit einer Suche zu beauftragen, tätig werden zu lassen oder von Personalvermittlern oder sonstigen Dritten in derselben Sache Dienste entgegen zu nehmen und insbesondere keine Kandidaten für dieselbe Position nachweisen zu lassen. Der Auftraggeber hat im Sinne einer vertraulichen Zusammenarbeit auch gegenüber seinen Mitarbeitern und Dritten im Rahmen des Zumutbaren dafür Sorge zu tragen, dass diese Exklusivität eingehalten wird. 

Die Exklusivität unserer Suchaktivitäten ist im Interesse einer objektiven Kandidatenauswahl sinnvoll damit zu verbinden, dass wir in allen Schritten ein einheitliches Selektionsverfahren durchführen und dabei auch durch Sie oder von anderer Seite benannte Kandidaten einbeziehen.

 

§ 25

Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht. Alle Änderungen und Nachträge zum Vertrag bedürfen der Schriftform; auch mündliche oder telefonische Zusagen müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden. 

 

§ 26

Dr. Günsche bestätigt dem Mandanten Klientenschutz für die Dauer von 2 Jahren nach Abschluss des Mandates.

 

§ 27

Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.

 

§ 28

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Zusammenhang mit dem Vertrag ist Jena. Dies gilt ausdrücklich auch für Streitigkeiten in Urkunden-, Wechsel- und Scheckverfahren. 

 

§ 29

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die zulässiger Weise dem zum Ausdruck gebrachten Vertragswillen am nächsten kommt.

 

 

Stand: 05.03.2025

 

 

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